Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen / AGBs

In Anlehnung an den Empfehlungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK). Stand: 01/2018

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufver- trag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch ver- pflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustim- mung des Verkäufers.
3. Nebenleistungen, wie z.B. Fahrzeugzulassung, Fahr- zeugverbringung/-transport, Anschlussgarantie etc., wer- den nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausgewie- sen sind.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, so- weit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder un- verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzu- geben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer- termins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadens- ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Ver- zug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflich- ten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

6. Selbstbelieferungsvorbehalt: Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl dieser bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer frei und kann vom Vertrag zurück treten. Der Ver- käufer ist verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbar- keit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich zu erstatten.

7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Liefe- ranten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder inner- halb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leis- tungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts- rechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäu- fer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höhe- ren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forde- rungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristi- sche Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forde- rungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufen- den Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zu- sammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbezie- hungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuld- hafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Be- stimmungen entbehrlich.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentli- chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen berufli-

chen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1, Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehil- fen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestim- mun-gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer be- schränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentli- cher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Ver- käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vor- hersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzli- chen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorge- nannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestäti- gung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zu- stimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz- Meisterbetrieb wenden.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Haftung für sonstige Schäden

1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt

VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

VIII. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz

Widerrufsbelehrung
Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß §312b BGB geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o.ä.) steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:

Ausschluss des Widerrufsrechts
Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation ange- fertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürf- nisse zugeschnitten sind (gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ferner wird das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlos- sen, sofern die Ware gewerblich erstanden wird.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerru- fen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit Übergabe der Kaufsache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an den Verkäufer. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeu- tigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Tele- fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu stellen wir Ihnen ein Muster- Widerrufsformular auf der Folgeseite zur Verfügung. Dieses können Sie verwenden, müssen es aber nicht. Der Widerruf ist zu richten an: Schloßgarage Wille GmbH, Halterner Str. 39-43, 48249 Dülmen, Fax: (02594) 1068, E-Mail: neuwa- gen@ford-wille.de.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gege- benenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigen- schaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prü- fung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Hinb- lick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug ent- spricht das einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzei- chen, die wir Ihnen hiermit für den Zeitpunkt vor Übergabe ausdrücklich anbieten. Die Entwertung durch eine Zulas- sung und/oder durch eine über die Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Kundendienstleistungen sowie Garan- tien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

IX. Entgegennahme von Zahlungsmitteln

Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln gleich welcher Art (Anzahlung, Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen etc.) durch den Verkäufer bedeutet keine automatische Annahme des Vertrages. Dies gilt sowohl für Barzahlungs-, als auch für Finanzierungs- und Leasingsgeschäfte.

X. Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere handschrift- liche oder mündliche Abreden, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Diese Bestim- mung wird mit Lieferung und Bezahlung des Fahrzeuges, dem Änderungswunsch entsprechend, konkludent geheilt. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schrift- formerfordernisses.

XI. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsab- schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

3. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Schloßgarage Wille GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirk- sam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestim- mung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entspre- chend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.